Für das Führen von Flurförderzeugen ist ein Befähigungsnachweis erforderlich. Unser Kompaktkurs vermittelt Theorie und Fahrpraxis nach den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben.
Gabelstaplerschein nach DGUV Vorschrift 68
Befähigungsnachweis für das Führen von Flurförderzeugen. Theorie und Fahrpraxis nach berufsgenossenschaftlichen Vorgaben, die Prüfung nimmt ein autorisierter Sachkundiger ab.