Fahrlehrerfachschule

Ausbildung zur Fahrlehrerin und zum Fahrlehrer der Klasse BE, mit Erweiterung auf A, CE und DE

Zwei Männer im Führerhaus eines Lastwagens, von vorn durch die Frontscheibe gesehen; der linke hält ein Klemmbrett

Starten Sie in einen gefragten Beruf mit Zukunft. Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer werden bundesweit dringend gesucht – qualifizieren Sie sich in rund 14 bis 15 Monaten praxisnah und zukunftsorientiert.

Ihr Einstieg in einen Beruf mit Zukunft

Unsere Ausbildung zum Fahrlehrer bietet Ihnen einen strukturierten und praxisorientierten Einstieg in den Beruf. Sie erwerben alle notwendigen fachlichen, pädagogischen und praktischen Fähigkeiten, um Fahrschüler erfolgreich auszubilden.

  • Von der Grundausbildung bis zur unbefristeten Fahrlehrerlaubnis
  • Fachschule und Praktikum – strukturiert und kompetenzorientiert

Die Ausbildung findet in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte statt. Die Anerkennung nach § 40 FahrlG wurde am 09.07.2026 durch die Stadt Köln erteilt. Verantwortliche Leitung der Ausbildungsstätte: Markus Foltin.

Voraussetzungen für die Ausbildung

Für die Teilnahme an der Fahrlehrerausbildung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Persönliche Eignung

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Persönliche und gesundheitliche Eignung
  • Pädagogische und fachliche Eignung
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, Sprachniveau C1

Qualifikation und Führerschein

  • Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 3 Jahren, keine Probezeit
  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Qualifikation

Sie sind unsicher, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Ausbildung Klasse BE

Die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE bildet die Basis für alle weiteren Klassen. Falls die Fahrerlaubnis BE noch nicht vorhanden ist, kann diese im Rahmen der Ausbildung erworben werden.

Leerer Schulungsraum mit Tischen, einem Bildschirm an der Wand und einem beschriebenen Whiteboard

Dauer und Ablauf

  • Gesamtdauer ca. 14 bis 15 Monate
  • Phase 1: Fachschule, ca. 9 Monate
  • Phase 2: Praktikum, mindestens 4 Monate

Abschlüsse und Berechtigungen

  • Nach Phase 1: Erteilung des Anwärterscheins
  • Nach Phase 2: Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis

Ausbildungsablauf im Detail

Phase 1 – Fachschule, ca. 9 Monate

  • Einführungsphase, 4 Wochen inklusive Hospitation
  • Vertiefungsphase, ca. 8 Monate
  • Zwischenprüfung: fahrpraktische Prüfung sowie schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung

Phase 2 – Praktikum, mindestens 4 Monate

  • Praktische Ausbildung in einer Fahrschule
  • Begleitende Reflexionstage
  • Lehrproben im theoretischen und praktischen Unterricht

Preis auf Anfrage. Wir nennen Ihnen die Kosten für Ausbildung und Prüfung gern im Beratungsgespräch.

Fahrlehrerlaubnis Klasse A

Motorrad auf dem Seitenständer in einem gefliesten Flur

Mit der Erweiterung Ihrer Fahrlehrerlaubnis auf Klasse A können Sie künftig auch Motorradfahrschüler ausbilden.

Voraussetzungen

  • Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
  • Fahrerlaubnis Klasse A oder A2 seit mindestens 2 Jahren; zur fahrpraktischen Fahrlehrerprüfung muss die Klasse A vorliegen

Dauer und Abschluss

  • Dauer ca. 6 Wochen
  • Abschlussprüfung: fahrpraktische Prüfung sowie schriftliche und mündliche Prüfung

Preis auf Anfrage. Wir nennen Ihnen die Kosten für Ausbildung und Prüfung gern im Beratungsgespräch.

Fahrlehrerlaubnis Klasse CE und DE

Erweitern Sie Ihre Qualifikation auf Lkw- oder Busklassen und erschließen Sie weitere Berufsfelder als Fahrlehrer.

Zur fahrpraktischen Fahrlehrerprüfung muss die Fahrerlaubnis der jeweiligen Klasse vorliegen, CE beziehungsweise DE.

Klasse CE – Güterkraftverkehr

Zusätzlich zur Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist eines der folgenden Kriterien erforderlich:

  • Fahrerlaubnis Klasse CE seit mindestens 2 Jahren
  • Sechs Monate hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse CE geführt
  • Zusatzausbildung von 60 Fahrstunden zu 45 Minuten in einer Fahrschule, nach Erwerb der Fahrerlaubnis

Die Zusatzausbildung fällt beim Wechsel zwischen Lkw und Bus in beide Richtungen an, wenn keine der beiden anderen Voraussetzungen erfüllt ist.

Klasse DE – Personenkraftverkehr

Zusätzlich zur Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist eines der folgenden Kriterien erforderlich:

  • Fahrerlaubnis Klasse D oder DE seit mindestens 2 Jahren
  • Sechs Monate hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse DE geführt
  • Zusatzausbildung von 60 Fahrstunden zu 45 Minuten in einer Fahrschule, nach Erwerb der Fahrerlaubnis

Abschluss für CE und DE

  • Fahrpraktische Prüfung
  • Schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung

Preis auf Anfrage. Wir nennen Ihnen die Kosten für Ausbildung und Prüfung gern im Beratungsgespräch.

Beratung und Kontakt

Sie haben Fragen zur Fahrlehrerausbildung oder möchten wissen, wann der nächste Kurs startet? Wir beraten Sie gern persönlich.

Telefon +49 221 98 65 88 32
E-Mail afv@digi-duck.com